Vertrags- und Nutzungsbedingungen Geschäftskunden
Stand 15. September 2024II Geschäftskunden
e³ GmbH hr software + consulting (nachfolgend auch e³ GmbH genannt) bietet auf findmyskills.eu und findmyskills.de (a) onlinebasierte Online Assessments (Tests) für Verbraucher im Sinne von § 13 BGB („Nutzer“) an sowie (b) eine Datenbank mit Daten zur persönlichen und beruflichen Qualifikation der Nutzer, die Geschäftskunden für die Rekrutierung von Mitarbeitern nutzen können. Diese Vertrags- und Nutzungsbedingungen gelten ausschließlich für die Nutzung der Datenbank durch Geschäftskunden. Die Vertrags- und Nutzungsbedingungen für Privatkunden sind hier geregelt.- Vertragsgegenstand
- Das Angebot richtet sich dabei ausschließlich an Geschäftskunden als Auftraggeber und nicht an Verbraucher im Sinne von § 13 BGB. Die Überlassung von Leistungen an Privatpersonen (Verbraucher) ist ausgeschlossen. Mit Aufgabe einer Bestellung bestätigt der Auftraggeber, dass er als Unternehmer im Sinne dieser Vertrags- und Nutzungsbedingungen handelt.
- Diese Nutzungsbedingungen gelten ausschließlich: Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden von e³ GmbH nicht anerkannt, es sei denn e³ GmbH hat ausdrücklich schriftlich deren Geltung zugestimmt.
- Dem Auftraggeber werden in anonymisierter Form Daten (Nutzerprofile) privater Nutzer zur beruflichen und persönlichen Qualifikation (Testergebnisse) zur Verfügung gestellt, die auf der Grundlage wissenschaftlicher Kriterien entwickelt wurden.
- Nutzerprofile und Anfragen
- Ein Nutzerprofil enthält immer alle Ergebnisauswertungen der durchgeführten Onlineassessments des Nutzers. Zusätzlich kann der Nutzer in seinem Nutzerkonto aktuell die folgenden Daten hinterlegen: Höchster Ausbildungsabschluss, Ausbildung, Studium, Sprachkenntnisse, besondere Kenntnisse, Aktuelle Tätigkeit, Berufserfahrung, Unternehmensgröße des jetzigen Arbeitgebers, Branche, Hierarchieebene, Jahreseinkommen, Arbeitsort (PLZ-Gebiet), Beschäftigungsform. Für jede einzelne Angabe kann der Nutzer Zielvorstellungen für zukünftige berufliche Tätigkeiten angeben.
- Die e³ GmbH behält sich vor, die unter 2.1 erhobenen Daten jederzeit zu ändern, zu ergänzen oder zu kürzen.
- Geschäftskunden haben die Möglichkeit, anhand der Nutzerprofile geeignete Kandidaten für Stellenbesetzungen zu finden. Hierzu können sich die Geschäftskunden auf den Websites findmyskills.eu und findmyskills.de registrieren und einen Nutzungszugang zu der Software mit Einsicht in die Datenbank mit den Profilen der Nutzer erhalten.
- Nutzerprofile sind für Geschäftskunden der e³ GmbH grundsätzlich nur anonymisiert einsehbar. Anonymisiert heißt, dass Geschäftskunden alle Daten des Nutzerprofils mit Ausnahme der persönlichen Daten Name, Geburtsdatum, und Email einsehen können.
- Nutzer haben durch Betätigen einer entsprechenden Schaltfläche jederzeit die Möglichkeit, auch ihre anonymisierten Daten für Geschäftskunden nicht einsehbar zu machen. Sie können dann bei entsprechenden Profilsuchen der Geschäftskunden nicht gefunden werden.
- Geschäftskunden können in der Datenbank Recherchen anhand der Daten der Nutzerprofile durchführen, um geeignete Kandidaten für Stellenbesetzungen zu finden. Ihnen geeignet erscheinenden Kandidaten können sie innerhalb von findmyskills eine Kontaktanfrage stellen. Erhält der Nutzer diese Anfrage, steht es ihm frei, die Anfrage abzulehnen, nicht zu beantworten oder anzunehmen. Erst wenn der Nutzer Interesse an der Anfrage dadurch signalisisiert, dass er die Anfrage annimmt, gibt er seine Anonymität auf und der anfragende Geschäftskunde erhält die Kontaktdaten des Nutzers (Name und Email).
- Nutzungsentgelt/Provision
Für die Nutzung der Datenbank von findmyskills gelten die folgenden Bedingungen. Für alle Nutzungsentgelte/Provisionen gilt, dass die jeweils gültigen Bedingungen in Art, Umfang und Höhe jeweils aktuell auf findmyskills.eu und findmyskills.de einsehbar sind.
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Erfolgsprovision
- Wird ein Nutzer von einem Unternehmenskunden eingestellt, berechnet e³ GmbH eine Erfolgsprovision (hiring free). Die Erfolgsprovision beträgt ein Bruttomonatsgehalt des Nutzers laut Arbeitsvertrag.
- Die hiring fee ist fällig, wenn entweder der Nutzer oder der Unternehmenskunde oder beide in findmyskills angegeben haben, dass ein Arbeitsvertrag abgeschlossen wurde. In der Regel wird dies über den Status „high five“ erfolgen.
- Sowohl der Nutzer als auch der Unternehmenskunde dokumentieren ebenfalls in findmyskills den konkreten Betrag gemäß Absatz (a) in Euro als Grundlage für die Rechnungsstellung durch e³ GmbH.
- Unternehmenskunden sind verpflichtet, unverzüglich, spätestens aber 4 Wochen nach Abschluss des Arbeitsvertrages mit einem Nutzer von findmyskills den Abschluss des Arbeitsvertrages durch den entsprechenden Status in findmyskills zu dokumentieren und die Höhe der fälligen hiring fee entsprechend Absatz (a) anzugeben. Bei Überschreitung dieser Frist ist e³ GmbH berechtigt drei Bruttomonatsgehälter laut Arbeitsvertrag zu berechnen. e³ GmbH ist ebenfalls berechtigt, als Grundlage dafür wahlweise entweder die Angaben des Nutzers oder die Angaben des Unternehmens heranzuziehen.
- Unternehmenskunden sind verpflichtet, der e³ GmbH spätestens innerhalb von zwei Wochen nach Aufforderung Auskunft darüber zu erteilen, ob ein Arbeitsvertrag mit einem Nutzer zustande gekommen ist, dem der Unternehmenskunde eine Anfrage in findmyskills gestellt hat. Die Auskunftspflicht umfasst die wesentlichen Details des Arbeitsvertrages, insbesondere die Höhe des Arbeitsentgelts.
- Im Falle eines Verstoßes gegen die unter (f) angegebene Regelung sind Unternehmenskunden verpflichtet, an die e³ GmbH eine Vertragsstrafe in Höhe von 5.000 € zu bezahlen.
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Erfolgsprovision
- Laufzeit und Rechnungsstellung
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Laufzeit
Die Nutzung von findmyskills wird für alle Accounttypen für die Laufzeit von einem Monat zu den jeweils geltenden Konditionen vereinbart und verlängert sich um einen Monat, wenn der Account nicht gekündigt wird. Die Nutzung kann jeweils zum Monatsende vom Unternehmenskunden beendet werden, die Beendigung muss schriftlich gegenüber der e³ GmbH erklärt werden. -
Rechnungsstellung
Die jeweils geltenden monatlichen Nutzungsgebühren werden monatlich im Voraus berechnet.
Die Abrechnung von Kontaktprovisionen erfolgt jeweils monatlich nachträglich.
Die Abrechnung von hiring fees erfolgt nachträglich. Unternehmenskunden sind verpflichtet, unverzüglich, spätestens aber 4 Wochen nach Abschluss des Arbeitsvertrages mit einem Nutzer von findmyskills den Abschluss des Arbeitsvertrages über den Status „high five“ zu dokumentieren und die Höhe der fälligen hiring fee entsprechend 3.3 Absatz (a) ebenfalls in findmyskills zu dokumentieren. Bei Überschreitung dieser Frist ist e³ GmbH berechtigt drei Zwölftel (3/12) des im Arbeitsvertrag vereinbarten fixen Jahresgehalts zu berechnen. e³ GmbH ist ebenfalls berechtigt, als Grundlage dafür wahlweise entweder die Angaben des Nutzers oder die Angaben des Unternehmens heranzuziehen. -
Zahlungsverzug
e³ GmbH ist entsprechend der vertraglichen Bestimmungen, insbesondere bei Zahlungsverzug, berechtigt, dem Auftraggeber den Zugang zu findmyskills zu entziehen bzw. den Vertrag zu beenden. -
Sonstiges
Alle Preise sind netto und verstehen sich zuzüglich der jeweils gesetzlich geltenden Mehrwertsteuer.
Die Rechnungen von e³ GmbH sind ohne Abzug sofort fällig und spätestens zwei Wochen nach Rechnungsdatum zu zahlen.
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Laufzeit
- Vertragsschluss und Vertragsbedingungen Mit der Annahme der Bestellung durch e³ GmbH und Übersendung der Zugangsdaten für den Zugang zu findmyskills kommt zwischen dem Auftraggeber und e³ GmbH ein Vertrag über die Nutzung der vorstehend beschriebenen Software zu den genannten Konditionen und den nachfolgenden Vertragsbedingungen zustande, die vom Auftraggeber als verbindlich anerkannt werden.
- Vertragsgegenstand Das vorstehend beschriebene Software befindet sich auf dem Server von e³ GmbH und wird dem Auftraggeber für die Vertragsdauer zum Abruf und zur bestimmungsgemäßen Nutzung über die Administrationsportale überlassen, nicht veräußert. Die Software wird über das Internet zugänglich gemacht und ist urheberrechtlich geschützt, ebenso wie sämtliche Inhalte. Die mit diesem Vertrag erteilte Lizenz umfasst das nicht übertragbare Recht, die Software und die Inhalte zu den nachstehenden Bedingungen zu nutzen.
- Nutzungsumfang Für die Nutzung der Software erwirbt der Auftraggeber unter der Bedingung der Zahlung der unter 3 aufgeführten Gebühren das einfache, nicht ausschließliche, nicht unterlizenzierbare, auf Dritte nicht übertragbare und für die Dauer dieses Vertrages befristete Nutzungsrecht an der im Internet vorgehaltenen Software einschließlich Zugang über das Administrationsportal. Ein Erwerb von Rechten an der Software oder Inhalten selbst ist damit nicht verbunden. Alle Urheberrechte und sonstige Rechte an den Inhalten, der Software und ergänzenden Dokumentationen bleiben vorbehalten; es gilt dies auch für die Rechte an der Testauswertung. Das Nutzungsrecht gestattet den Zugriff auf die Software. Jede darüber hinausgehende Nutzung ist ausgeschlossen und bedarf der vorherigen gesonderten schriftlichen Einwilligung durch e³ GmbH. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, seine Zugangsdaten unberechtigten Dritten zur Verfügung zu stellen oder auf sonstiger Weise die unberechtigte Inanspruchnahme der Leistungen von e³ GmbH zu ermöglichen. Hiervon ausgenommen sind Beschäftigte des Auftraggebers oder freie Mitarbeiter, die bestimmungsgemäß und im Rahmen dieser Nutzungsbedingungen über einen eigenen Zugang verfügen. Der Auftraggeber wird in diesem Zusammenhang darauf hingewiesen, dass die unberechtigte Überlassung der Zugangsdaten die rechtswidrige Einsicht in besonders geschützte personenbezogene Daten ermöglicht und einen Datenschutzverstoß darstellen würde, die Maßnahmen der zuständigen Aufsichtsbehörde nach sich ziehen können. Ohne schriftliche Einwilligung von e³ GmbH dürfen keine Inhalte der Software – ausgenommen die bestimmungsgemäß abgerufenen Testauswertungen in dem Maße und soweit dies notwendig ist, die signifikanten Schlussfolgerungen des Kunden in üblicher Weise darzustellen – in eine Zusammenstellung oder in eine andere Datenbank oder innerhalb einer vernetzten Computerumgebung genutzt werden. Auftraggeber erkennt an, dass es sich bei der im Internet vorgehaltenen Software um von e³ GmbH hergestellte Datenbankwerke und Datenbanken im Sinne von §§ 4 Abs. 2, 87 a Abs. 1 UrhG handelt. Zur Nutzung der Software erforderliche Computerprogramme auf dem Server von e³ GmbH unterfallen dem Schutz nach § 69 a ff. UrhG. Rechte Dritter an den bereitgestellten Inhalten bleiben unberührt. Wenn nicht ausdrücklich anders geregelt, kann nichts in diesen Bedingungen als Übertragung des geistigen Eigentums ausgelegt werden.
- Nutzungsbedingungen
Im Rahmen der Nutzung der Software ist es untersagt,
- die Sicherheit der Server und/oder der Zugangs-Website zu den Administrationsportalen zu gefährden,
- Inhalte der Software zu „framen“ oder extern zu verlinken, es sei denn, dass dies durch diese Bestimmungen gestattet ist;
- in Bezug auf die Software Materialien oder Inhalte zu veröffentlichen, die falsche oder irreführende Informationen beinhalten oder sonst wie strafbar sind oder gegen geltendes Recht verstoßen;
- Anmeldeinformationen für den Auftraggeber, die den Zugriff auf die Software ermöglichen, an Dritte weiterzuleiten oder mit Dritten zu teilen;
- Dienstleistungen von e³ GmbH für gesetzeswidrige Zwecke zu nutzen.
- Mängelansprüche e³ GmbH leistet Gewähr, dass die Software über die Administrationsportale abrufbar und zum Zeitpunkt der Bereitstellung im Sinne der zuvor unter Ziffer 1 und 2 enthaltenen Programmbeschreibung geeignet ist. Dabei wird darauf hingewiesen, dass es nicht möglich ist, Computerprogramme so zu entwickeln, dass sie für alle Anwendungsbedingungen immer fehlerfrei sind. Erweist sich die Software zur Verwendung im Sinne der Programmbeschreibung als nicht geeignet und gelingt es e³ skillware nicht, die Verwendbarkeit mit angemessenem Aufwand und nach Aufforderung innerhalb eines angemessenen Zeitraumes herzustellen, so hat der Auftraggeber nach dessen Wahl das Recht auf Minderung oder Kündigung des Vertrages. Eine weitergehende Gewährleistungspflicht hinsichtlich der Programmierung besteht nicht. Insbesondere besteht keine Gewährleistung dafür, dass die Software individuellen Anforderungen des Auftraggebers genügt. Der Auftraggeber trägt zudem die alleinige Verantwortung für die Nutzung sowie die damit beabsichtigten Ergebnisse.
- Haftung Bei der Erbringung der Leistung betreffend die Zurverfügungstellung im Internet sowie der Nutzung der Software geht e³ GmbH mit größtmöglicher Sorgfalt vor. Bei der Nutzung der Online Assessments ist e³ skillware auf die Testangaben der Test-Kandidaten angewiesen ist. e³ GmbH übernimmt keine Gewähr für die inhaltliche Richtigkeit der von den Test-Kandidaten oder sonstigen Nutzungsberechtigten im Rahmen von e³ GmbH zur Verfügung gestellten Inhalte und deren Auswahl. Die in der Software zum Einsatz kommenden Testinventare und Tests sind nach dem aktuellen Stand wissenschaftlicher Forschung sorgfältig entwickelte psychologische Testverfahren. Solche Testverfahren liefern ergänzende Informationen und Wahrscheinlichkeitsaussagen. Dem Auftraggeber bleibt es überlassen, die in den Testverfahren enthaltenen Kriterien anzuerkennen oder zu verwerfen. Die Testergebnisse ersetzen daher in keinem Fall die bei Einstellungs- und oder sonstigen personellen Maßnahmen tatsächlich zu treffenden Entscheidungen. Insofern ist jedwede Haftung von e³ GmbH für personelle Fehlentscheidungen und deren Folgen ausdrücklich ausgeschlossen. Wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit sowie bei Schäden, die unter eine Garantie oder Zusicherung fallen, haftet e³ GmbH nach den gesetzlichen Vorschriften. Ansonsten haftet e³ GmbH nur auf Ersatz des vertragstypischen und vorhersehbaren Schadens und nur, soweit eine vertragliche Hauptleistungspflicht verletzt worden ist, soweit zulässig, bis zur Höhe des jeweiligen Auftragswertes. Im Übrigen ist die Haftung, soweit zulässig, ausgeschlossen. Die Einrichtung einer funktionsfähigen Hard- und Softwareumgebung zur Inanspruchnahme der Leistungen liegt in der alleinigen Verantwortung des Auftraggebers, insbesondere deren ausreichende Dimensionierung. Der Auftraggeber trifft in eigener Zuständigkeit und Verantwortung angemessene Vorkehrungen für den Fall, dass die in seinem Einwirkungsbereich verwendete Software bzw. Teile hiervon nicht ordnungsgemäß arbeitet und dass die einschlägigen Datenschutzgesetze eingehalten werden. Soweit der Auftraggeber nicht ausdrücklich darauf hinweist, darf e³ GmbH davon ausgehen, dass alle Daten des Auftraggebers, mit denen e³ GmbH in Berührung kommen kann, ausreichend gesichert sind und datenschutzrechtliche Vorschriften nicht verletzt werden, insbesondere dass die Daten vom Auftraggeber rechtmäßig erhoben wurden. e³ GmbH haftet ferner nicht für Schäden, die durch Störungen an Leitungen, Servern und sonstigen Einrichtungen entstehen, die nicht dem Verantwortungsbereich von e³ GmbH unterliegen.
- Freistellung Von etwaigen Ansprüchen Dritter, die diese aus einer behaupteten Verletzung von Nutzungsbedingungen durch den Auftraggeber gegen e³ GmbH sowie dessen Organe, Angestellte und Erfüllungsgehilfen geltend machen, wird e³ GmbH durch den Auftraggeber auf erstes Anfordern hiermit umfassend freigestellt. Über derartige Ansprüche wird e³ GmbH den Auftraggeber unverzüglich informieren.
- Vertraulichkeit Sämtliche Informationen, des Auftraggebers, von denen e³ GmbH anlässlich der Erbringung der übernommenen Leistungen Kenntnis erhält, werden vertraulich behandelt. In keinem Fall erfolgt durch e³ GmbH Weitergabe dieser Informationen an Dritte, ohne dass der Auftraggeber hierzu zugestimmt hat oder soweit eine Weitergabe gesetzlich erforderlich ist. Die im Rahmen des Einsatzes der Software erhobenen Daten werden ausschließlich zur Erbringung der vertraglich übernommenen Leistungen sowie zwecks Erhebung empirischer Daten nach wissenschaftlichen Kriterien zur Fortentwicklung der Software genutzt; die Informationen werden vertraulich behandelt, jegliche Übermittlung an Dritte ist ausgeschlossen. Ausgenommen hiervon sind Dienstleistungspartner, deren sich e³ GmbH zur Bereitstellung und Abwicklung der geschuldeten Leistungen bedient und soweit e³ GmbH nach den gesetzlichen Anforderungen zur Weitergabe von Daten verpflichtet wird.
- Datenschutz Bei der Nutzung der Software werden durch e³ GmbH teilweise personenbezogene Daten erhoben, gespeichert und verarbeitet, die die Feststellung der Identität der Nutzungsberechtigten erlauben. Die Erhebung, Speicherung und Verarbeitung der Daten erfolgt ausschließlich zur Abwicklung und Bereitstellung der vertraglich geschuldeten Leistungen. Darüber hinaus werden die personenbezogenen Daten zur Erfüllung der durch den Gesetzgeber geschaffenen Aufforderungspflichten dauerhaft gespeichert. Nach Beendigung des Vertrages werden die personenbezogenen Daten zunächst gesperrt, bevor diese mit Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungspflichten gelöscht werden. Ohne Einwilligung des Auftraggebers wird e³ GmbH personenbezogen Daten nicht für Werbezwecke verwenden. Eine etwaig erteilte Einwilligung kann jederzeit widerrufen werden. e³ GmbH gibt in keinem Fall personenbezogene Daten weiter. Ausgenommen hiervon sind Dienstleistungspartner, derer sich e³ GmbH zur Bereitstellung und Abwicklung der geschuldeten Leistungen bedient. Die Übermittlung der Daten an Dienstleistungspartner erfolgt nach den gesetzlichen Bestimmungen. e³ GmbH ist ausdrücklich berechtigt, die Daten von Kandidaten in anonymisierter Form zu speichern und für die Weiterentwicklung von e³ skillware zu verwenden. e³ GmbH ist ebenfalls ausdrücklich berechtigt, die im Rahmen der Software erhobenen Dateien in anonymisierter Form (im Hinblick auf Teilnehmer und Unternehmen) für die Weiterentwicklung der Software (z.B. im Hinblick auf Branchenvergleiche) zu verwenden. e³ GmbH stellt den Auftraggebern einen entsprechenden Standard-Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 EU-DSGVO zur Verfügung.
- Schlussbestimmungen Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen UN-Kaufrechts und Rechtsnormen, die auf eine andere Rechtsordnung verweisen, finden keine Anwendung. Nebenabreden, Änderungen oder Ergänzungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform, ebenso die Aufhebung des Schriftformerfordernisses. Die Schriftform i.S.d. Bestimmungen wird auch durch Telefax-Übermittlung gewahrt. Erfüllungsort ist Berlin. Gerichtsstand für Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis ist Berlin, sofern der Auftraggeber Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich rechtliches Sondervermögen ist. Darüber hinaus steht es jeder Vertragspartei frei, den jeweils anderen an dessen allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen. Sollte eine Regelung dieser Bestimmungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen davon unberührt. Eine ungültige oder unklare Regelung ist so zu deuten, zu ergänzen oder erforderlichenfalls zu berichtigen, dass der mit ihr beabsichtigte wirtschaftliche Zweck erreicht wird. Das gleiche gilt hinsichtlich etwaiger Vertragslücken.